Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 01.07.2010 1. PUBLIKATION von STELLEN-ANZEIGEN 1.1. JAHRES-PLAETZE Technik Sobald
die FeedEx Technologie des StellenAnzeigers zum Einsatz kommt, erstellt
der StellenAnzeiger eine massgeschneiderte Programmierung für die
automatisierte Uebernahme aller Stellenanzeigen von der Kundenhomepage
im Intervall, per Stichtag innerhalb von 4-6 Stunden. Voraussetzung für
die FEEDEx-Technologie ist, dass der Kunde seine Stellenanzeigen auf
seiner Homepage und/oder einer dritten Homepage publiziert. Aendert der
Kunde die techn. Gestaltung und/oder die Programmierumgebung seiner
Homepage kann eine Anpassung der Programmierungen seitens
StellenAnzeiger nötig werden. Zeigt der Kunde bevorstehende Aenderungen
an ist der Unterbruch auf ca. 1 Tag begrenzt.
Auftrag Diese können direkt mittels E-Mail-Vorlagen im StellenAnzeiger erteilt werden und sind verbindlich. Die Bestellung gilt als Auftrag und Vertrag im Sinne des OR. StellenAnzeiger und Kunde können den Auftrag bei Auftragssummen ab 5'000 CHF mit einem Vertrag schriftlich bestätigen lassen.
Publikationsdauer Jahresplätze
werden ab Bestellungseingang für die Publikationsdauer von 1 Jahr plus
Rundung für die technische Realisierung ca. 1 Monat geschaltet.
Preise Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarungen gelten die im StellenAnzeiger.ch per Stichtag publizierten Preise.
Garantie StellenAnzeiger
publiziert die vereinbarten Stellenanzahl plus eine Rundung von ca.
10%. Verändert der Kunde die Programmierumgebung seiner Homepage
massgeblich und teilt dies dem StellenAnzeiger nicht mit, übernimmt der
StellenAnzeiger bis zur Mitteilung keine Haftung für die ordentliche
Publikation und schuldet keinen Ersatz jedwelcher Art. Avisiert der
Kunde dem StellenAnzeiger techn. Aenderungen in seiner Homepage stehen
die Fristen still und der StellenAnzeiger verlängert die Publikationen
der Anzeigen um die Dauer des Publikationsunterbruchs. 1.2. EINZEL-INSERATE Technik Sobald die FeedEx Technologie des StellenAnzeigers
zum Einsatz kommt, erstellt der StellenAnzeiger eine massgeschneiderte
Programmierung für die automatisierte Uebernahme aller Stellenanzeigen
von der Kundenhomepage im Intervall, per Stichtag innerhalb von 4-6 Stunden.
Voraussetzung für die FEEDEx-Technologie ist, dass der Kunde seine
Stellenanzeigen auf seiner Homepage und/oder einer dritten Homepage
publiziert. Aendert der Kunde die techn. Gestaltung und/oder die
Programmierumgebung seiner Homepage kann eine Anpassung der
Programmierungen seitens StellenAnzeiger nötig werden. Zeigt der
Kunde bevorstehende Aenderungen an ist der Unterbruch auf ca. 1 Tag
begrenzt.
Auftrag Diese
können direkt mittels E-Mail-Vorlagen im StellenAnzeiger erteilt werden
und sind verbindlich. Vorlage für Einzelinserate können als Textfile,
PDF oder URL-Adresse erfolgen. Die Bestellung gilt als Auftrag und
Vertrag im Sinne des OR. StellenAnzeiger
und Kunde können den Auftrag bei Auftragssummen ab 5'000 CHF mit einem
Vertrag schriftlich bestätigen lassen.
Publikationsdauer Einzelinserate werden ohne anderweitige Anweisung für 1 Monat publiziert.
Preise Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarungen gelten die im StellenAnzeiger.ch per Stichtag publizierten Preise.
Garantie StellenAnzeiger publiziert die vereinbarte Anzahl Einzelinserate. 3. BANNER Technik Gewöhnlich
nimmt der StellenAnzeiger die Bannervorlage vom web. Ist dies nicht
möglich stellt der Kunde dem StellenAnzeiger eine Vorlage zur techn.
Umsetzung zur Verfügung.
Auftrag Bestellungen per E-Mail mittels Vorlage beim jeweiligen Produkt.
Preise Kunden,
deren Aufträge für Jahres-Plätze (ab 10 Plätze) oder
Inserate-Kontingente (ab 25 Inserate) laufen erhalten einen
Intervall-Banner gratis. Es gelten die im StellenAnzeiger.ch
publizierten Preise.
Garantie StellenAnzeiger
garantiert die unterbruchlose Publikation des Banners. Wir ein
Unterbruch festgestellt hat der Kunde das Recht um eine dem Unterbruch
entsprechende Publikationsverlängerung. 4. ZAHLUNGSKONDITIONEN Die
Preise verstehen sich in Schweizer Franken und sind exklusive
Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert30 Tagen rein netto zahlbar.
Überweisungen erfolgen auf das Bankkonto der Internet StellenAnzeiger
AG. 5. MEDIENPARTNER/INSERATAGENTUREN bzw. durch Dritte beauftragte Agenturen verlangen mit Vorteil die für sie gültigen Leistungsübersichten und Preislisten. 6. PERSONALBERATUNGEN UND INSERATEVERWALTUNGEN verlangen mit Vorteil
die für sie gültigen Leistungsübersichten und Preislisten. 7.
GERICHTSTAND Gerichtstand ist Zürich |