Impressum und AGB

Internet StellenAnzeiger AG
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Zentrale: +41 (0) 44 208 98 98
FAX: +41 (0) 44 208 98 01
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Rechtsform
Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht. Eingetragen am 24.9.1995, SHAB. Aktienkapital CHF 200'000.-. Auszug Gesellschaftszweck: Publizieren von Stelleninseraten im Internet

Datenschutz
Wir publizieren im StellenAnzeiger Titel von Stelleninseraten und Textproben. Weiter sind die Stelleninserate nach Suchkriterien zu finden. Das Copy-Right der Stelleninserate liegt beim Verfasser/Endkunden. Für redaktionelle Texte holt sich der StellenAnzeiger das Copy-Right beim Verfasser/dessen Berechtigten ein und führt diesen als Quellennachweis auf. StellenAnzeiger.ch publiziert keine kriminellen, wie auch keine sexistische Inhalte, schliesst aber bei Zuwiederhandlungen durch die Stelleninserenten jede Haftung aus.

Bankverbindung
UBS AG, CH49 0020 6206 2363 1901 D

Idee, Gestaltung und Realisierung
Die Stellenplattform www.StellenAnzeiger.ch ist eine GLARNER Idee aus 8874 Mühlehorn/GL, powered by Internet Stellenanzeiger AG. Technisch realisiert mit eigens entwickelter, rubibasierter FEEDex Technologie in Zürich und Alabama, USA. Gestaltung und Redaktion im Büro in Zürich. www.stellenanzeiger.ch is a registered trademark©

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.07.2010

1.  PUBLIKATION von STELLEN-ANZEIGEN
1.1. JAHRES-PLAETZE

Technik

Sobald die FeedEx Technologie des StellenAnzeigers zum Einsatz kommt, erstellt der StellenAnzeiger eine massgeschneiderte Programmierung für die automatisierte Uebernahme aller Stellenanzeigen von der Kundenhomepage im Intervall, per Stichtag innerhalb von 4-6 Stunden. Voraussetzung für die FEEDEx-Technologie ist, dass der Kunde seine Stellenanzeigen auf seiner Homepage und/oder einer dritten Homepage publiziert. Aendert der Kunde die techn. Gestaltung und/oder die Programmierumgebung seiner Homepage kann eine Anpassung der Programmierungen seitens StellenAnzeiger nötig werden. Zeigt der Kunde bevorstehende Aenderungen an ist der Unterbruch auf ca. 1 Tag begrenzt.

Auftrag

Diese können direkt mittels E-Mail-Vorlagen im StellenAnzeiger erteilt werden und sind verbindlich.
Die Bestellung gilt als Auftrag und Vertrag im Sinne des OR.
StellenAnzeiger und Kunde können den Auftrag bei Auftragssummen ab 5'000 CHF mit einem Vertrag schriftlich bestätigen lassen.

Publikationsdauer

Jahresplätze werden ab Bestellungseingang für die Publikationsdauer von 1 Jahr plus Rundung für die technische Realisierung ca. 1 Monat geschaltet.

Preise

Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarungen gelten die im StellenAnzeiger.ch per Stichtag publizierten Preise.

Garantie

StellenAnzeiger publiziert die vereinbarten Stellenanzahl plus eine Rundung von ca. 10%. Verändert der Kunde die Programmierumgebung seiner Homepage massgeblich und teilt dies dem StellenAnzeiger nicht mit, übernimmt der StellenAnzeiger bis zur Mitteilung keine Haftung für die ordentliche Publikation und schuldet keinen Ersatz jedwelcher Art. Avisiert der Kunde dem StellenAnzeiger techn. Aenderungen in seiner Homepage stehen die Fristen still und der StellenAnzeiger verlängert die Publikationen der Anzeigen um die Dauer des Publikationsunterbruchs.

1.2. EINZEL-INSERATE
Technik

Sobald die FeedEx Technologie des StellenAnzeigers zum Einsatz kommt, erstellt der StellenAnzeiger eine massgeschneiderte Programmierung für die automatisierte Uebernahme aller Stellenanzeigen von der Kundenhomepage im Intervall, per Stichtag innerhalb von 4-6 Stunden. Voraussetzung für die FEEDEx-Technologie ist, dass der Kunde seine Stellenanzeigen auf seiner Homepage und/oder einer dritten Homepage publiziert. Aendert der Kunde die techn. Gestaltung und/oder die Programmierumgebung seiner Homepage kann eine Anpassung der Programmierungen seitens StellenAnzeiger nötig werden. Zeigt der Kunde bevorstehende Aenderungen an ist der Unterbruch auf ca. 1 Tag begrenzt.

Auftrag

Diese können direkt mittels E-Mail-Vorlagen im StellenAnzeiger erteilt werden und sind verbindlich. Vorlage für Einzelinserate können als Textfile, PDF oder URL-Adresse erfolgen. Die Bestellung gilt als Auftrag und Vertrag im Sinne des OR.
StellenAnzeiger und Kunde können den Auftrag bei Auftragssummen ab 5'000 CHF mit einem Vertrag schriftlich bestätigen lassen.

Publikationsdauer

Einzelinserate werden ohne anderweitige Anweisung für 1 Monat publiziert.

Preise

Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarungen gelten die im StellenAnzeiger.ch per Stichtag publizierten Preise.

Garantie

StellenAnzeiger publiziert die vereinbarte Anzahl Einzelinserate.

3. BANNER
Technik

Gewöhnlich nimmt der StellenAnzeiger die Bannervorlage vom web. Ist dies nicht möglich stellt der Kunde dem StellenAnzeiger eine Vorlage zur techn. Umsetzung zur Verfügung.

Auftrag

Bestellungen per E-Mail mittels Vorlage beim jeweiligen Produkt.

Preise

Kunden,  deren Aufträge für Jahres-Plätze (ab 10 Plätze) oder Inserate-Kontingente (ab 25 Inserate) laufen erhalten einen Intervall-Banner gratis. Es gelten die im StellenAnzeiger.ch publizierten Preise.

Garantie

StellenAnzeiger garantiert die unterbruchlose Publikation des Banners. Wir ein Unterbruch festgestellt hat der Kunde das Recht um eine dem Unterbruch entsprechende Publikationsverlängerung.

4. ZAHLUNGSKONDITIONEN
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken und sind exklusive Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert30 Tagen rein netto zahlbar. Überweisungen erfolgen auf das Bankkonto der Internet StellenAnzeiger AG.

5. MEDIENPARTNER/INSERATAGENTUREN bzw. durch Dritte beauftragte Agenturen
verlangen mit Vorteil die für sie gültigen Leistungsübersichten und Preislisten.

6. PERSONALBERATUNGEN UND INSERATEVERWALTUNGEN
verlangen mit Vorteil die für sie gültigen Leistungsübersichten und Preislisten.

7. GERICHTSTAND
Gerichtstand ist Zürich

Fragen und Inputs können Sie uns hier schicken.
Letztes Update: 06.08.2011